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AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit Absenden Ihrer Bestellung verbindlich.
 
1. Allgemeines
Sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden, gelten für sämtliche Geschäftsabschlüsse die folgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen.
 
2. Bestätigung des Bestelleinganges
Der Käufer verpflichtet sich gegenüber Schlenker AG mit seiner Bestellung. Eine Verbindlichkeit für Schlenker AG entsteht erst nach deren schriftlichen Bestätigung, dass die Bestellung ausgeführt wird. Vorbehalten bleiben die Absage seitens des Lieferanten von Schlenker AG und Fälle von höherer Gewalt.
 
3. Preise
Die Preise verstehen sich exkl. MwSt. Die Preise sind freibleibend und können jederzeit geändert werden.
 
4. Lieferfrist
Alle Angaben über voraussichtliche Lieferfristen sind unverbindlich. Bei Streiks der Lieferanten, der Transportanstalten, der Zollbeamten oder bei anderen Fällen von Drittverschulden verlängern sich die zugesagten Fristen automatisch um die Dauer der Verzögerung. Im Verzugsfall ist der Käufer zur Stellung einer angemessenen Nachfrist verpflichtet. Schadensersatzansprüche aus Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen.
 
5. Lieferung und Versand
Ab einer Bestellung von CHF 300.00 liefern wir Franko Haus gesamte Schweiz (ausgenommen Artikel die per Sperrgut versendet werden). 
Ausgenommen sind sperrige Betriebseinrichtungen die per Camion gesendet werden. Dort verrechnen wir die effektiven Frachtkosten.

Technische Änderungen an den Kaufobjekten können von Schlenker AG im Interesse des technischen Fortschritts bis zur Auslieferung unaufgefordert vorgenommen werden. Bei einem allfälligen Transportschaden muss der Schaden sofort bei Ankunft der Ware mitgeteilt werden. 
 
6. Reklamation Warenrücksendung
Rücksendungen für Lagerartikel werden nur nach vorheriger Absprache innert 10 Tagen angenommen, sofern sich die Ware noch im original Zustand befindet. Bei Sonderanfertigungen und Betriebseinrichtung (Möbel) ist eine Rückgabe nicht möglich.

7. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum, ohne Abzug von Skonto. Zahlungen sind in Schweizer Franken zu leisten. Die Zahlungsfrist ist auch bei berechtigten Garantieansprüchen einzuhalten. Der Schuldner verzichtet darauf, allfällige Forderungen gegen Schlenker AG mit dem Kaufpreis zu verrechnen.
Die Schlenker AG behält sich das Recht vor, bei einzelnen Bestellungen oder unter besonderen Gegebenheiten eine Lieferung auf Vorauszahlung auszuliefern.
 
8. Zahlungsverzug
Überschreitet der Käufer einen Zahlungstermin, so kommt der Käufer ohne vorherige Mahnung in Verzug.
Schlenker AG behält sich bei Zahlungsverzug des Käufers vor, vom Vetrag zurückzutreten.
 
9. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Kaufobjekte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Schlenker AG.
 
10. Gewährleistung
Die gesetzlich vorgesehene Gewährleistungspflicht von Schlenker AG für Mängel ist hiermit wegbedungen. An ihre Stelle tritt der Anspruch des Käufers auf kostenlose Nachbesserung, wenn er während der vereinbarten Garantiezeit den Mangel anzeigt. Schlenker AG behält sich an Stelle der Nachbesserung vor, Teile des Kaufobjekts zu ersetzen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Schlenker AG über. Natürliche Abnützung gilt nicht als Mangel. Bei Mängeln, die auf unsachgemässe Behandlung oder Bedienungsfehler zurückzuführen sind, besteht kein Anspruch des Käufers. Ebenso besteht kein Anspruch des Käufers, wenn er oder Dritte Eingriffe oder Veränderungen am Kaufobjekt vorgenommen haben. Nachbesserung wird nur gegenüber dem Käufer geleistet. Die Garantiezeit wird durch die Nachbesserung nicht verändert, sondern setzt sich ohne Unterbrechung fort. Für neu eingesetzte Teile gilt die noch verbleibende Garantiezeit der ausgewechselten Teile. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Ersatz eines durch den Mangel des Kaufobjektes entstandenen allfälligen unmittelbaren oder mittelbaren Schadens (wie z.B. entgangener Gewinn, Produktionsverluste, etc.) Dieser Haftungsausschluss gilt sowohl für vertragliche Ansprüche sowie im gesetzlich zulässigen Rahmen auch für ausservertragliche Ansprüche.
 
11. Anwendbares Recht
Es ist schweizerisches Recht anwendbar.
 
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist CH-8340 Hinwil
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